Das Recht auf Vergessenwerden im Internet bezweckt den Schutz von personenbezogenen Daten im digitalen Zeitalter. Im europäischen Rechtsraum erreichte dieser juristische Grundsatz namentlich nach dem Google-Entscheid[1] des EuGH eine wichtige Bedeutung.
Das Recht auf Vergessen und das Recht auf Vergessenwerden
Unrichtigerweise werden „Recht auf Vergessen“ und „Recht auf Vergessenwerden“ als Synonyme verwendet. Auf Englisch übersetzt bedeutet Recht auf Vergessen “right to forget”. Dieser Grundsatz wird im angloamerikanischen Raum in Zusammenhang mit historischen Ereignissen diskutiert. Demnach sollen Verbrechen wie Rassendiskriminierungen oder Völkerrechtsverletzungen nach Ablauf einer längeren Zeit nicht mehr politisch sanktioniert werden.[2]
Dagegen postuliert das Recht auf Vergessenwerden (right to be forgotten), persönliche Datenspuren des Einzelnen im Internet zu löschen[3]. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass gewisse Daten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen dürfen. Das Recht auf Vergessenwerden ist ausserdem das Recht, selber über das langzeitige Vorhandensein von persönlichen Informationen zu entscheiden, d.h. ein Selbstbestimmungsrecht im Internet.[4] Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) definiert diesen Grundsatz mit folgenden Worten: „Das Recht auf Vergessenwerden im Internet bezeichnet die Möglichkeit, über die eigenen digitalen Spuren und das eigene Online-Leben (privat oder öffentlich) zu bestimmen.“[5] Mit dieser Definition bringt auch der EDÖB diesen Grundsatz mit dem Selbstbestimmungsrecht zusammen.
Darüber hinaus ist dieser Grundsatz vom Recht auf Berichtigung zu unterscheiden. Letzterer regelt die Beseitigung und Berichtigung einer fehlerhaften Behauptung.[6] Dagegen beschäftigt sich das Recht auf Vergessenwerden mit wahren Informationen, die im Internet veröffentlicht wurden. Diese Unterscheidung ist namentlich bei der Beurteilung der inhaltlichen Gegebenheiten von Belang.
Das Recht auf Nicht-Weiterverbreitung
Etliche Juristen kommen zum Schluss, das Recht auf Vergessenwerden sei von der Begriffsbestimmung her ebenso missverständlich. Vielmehr handle es sich dabei um ein Recht auf Nicht-Weiterverbreitung. Beim Recht auf Vergessenwerden stehe nicht das Vergessen, sondern das Verwerten in Vordergrund, weil das absolute Vergessen im digitalen Zeitalter aus technischen Gründen per se nicht möglich sei.[7] Jedoch konnte sich dieser Begriff in der Literatur nicht durchsetzen.
Sensibilisierung
Das Recht auf Vergessenerden hat aufgrund der Verbreitung der Social-Media-Kanälen massgeblich an Bedeutung gewonnen. Obwohl der Grundsatz, wonach das Internet nicht vergisst, in aller Munde ist, werden private, sogar intime Daten ohne Weiteres ins Internet gestellt, um die eigene Followerschaft zufrieden zu stellen. Jedoch währt die Freude auf all die Kommentaren und Likes nicht lange. Umgangssprachlich gesagt, dämmert es spätestens mit dem Verfassen des ersten Bewerbungsschreibens. Der künftige Arbeitgeber wird (höchst-)wahrscheinlich den Namen des Kandidaten googeln. Bevor die Bewerbungsunterlagen abgeschickt werden, muss schliesslich aufgeräumt werden. Bilder auf Facebook, Instagram und Twitter sind leicht zu bewältigen, denn diese können kurzerhand auf Privatmodi gestellt werden. Na ja, so einfach ist das doch nicht. Wer sich mit den Einstellungen der genannten Social-Media-Kanälen nicht auskennt, wird frustriert feststellen, dass diese durchaus kompliziert sind.
Nachdem dieses Problem gelöst wurde, steckt man vor einer grösseren Herausforderung. Zwar sind da noch andere Daten, die auf Google auftauchen. Diese können Websites sein, die aus Social-Media-Kanälen automatisch Bilder herunterladen, oder Ähnliches. Was als Randbeispiel in den Ohren klingt, kann in unterschiedlichen Dimensionen auftauchen. Was ist zu tun? Den Administrator dieser Website kontaktieren? Google einen Löschantrag stellen? Eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht.
Allein durch staatliche Massnahmen könnte man im digitalen Zeitalter das Recht auf Vergessenwerden nicht realisieren, das ist gewiss. Eine komplementäre Methode wäre die Sensibilisierung der User. Um das Recht auf Privatsphäre, was eine wichtige Errungenschaft der Menschheit ist, weiterhin aufrecht erhalten zu können, müssen die Medienkompetenzen der Kinder und Jugendlichen im Grundschulunterricht gestärkt werden. Mit der Einführung des Lehrplans 21 werden bzw. haben Kantone diesem Lösungsansatz genüge tun bzw. getan. Dieses Curriculum vermittelt folgende Kompetenzen:
[1] Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014.
[2] Heinrich/Weber, Braucht die Schweiz ein Recht auf Vergessen, Rn. 4f.
[3] Weber, The Right to Be Forgotten, Rn. 3.
[4] Weber, The Right to Be Forgotten, Rn. 3.
[5] EDÖB, Recht auf Vergessenwerden, Rn. 2.
[6] BGE 135 III 389 E. 3. und BGE 131 III 201 E. 1.1.
[7] Glaus/Glaus, Rn. 2.
[8] Hagn, Rn. 1.
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